ZUR KONTINUIERLICHEN FLEXIBILISIERUNG UND DYNAMISIERUNG DES SCHULDBRIEFWESENS
Martin Boric, Zur kontinuierlichen Flexibilisierung und Dynamisierung des Schuldbriefwesens, in: vdp Schriftenreihe des Verbands deutscher Pfandbriefbanken, Band 56, Vom Hypothekenbankgesetz zur Covered Bond Richtlinie, Liber amicorum für Dr. Otmar Stöcker (Dr. Tim Lassen / Mario Thurner [Red.]), Berlin, S. 17–28.
Den Originalartikel finden Sie hier: https://www.pfandbrief.de/site/dam/jcr:a32f0fcb-809d-4fd4-81ed-a36b0cc695d8/242310_Band%2056%20-%20Stoecker.pdf (Seiten 17–28).
Der Schuldbrief bildet mit Abstand die meistverbreitete Form von Grundpfandrechten in der Schweiz. Seit dem 1. Januar 2012 kann ein Schuldbrief auch als Register-Schuldbrief ausgestaltet werden. Die Einführung des Register-Schuldbriefs als vollkommen entmaterialisiertes Registerpfandrecht brachte seither eine weitere Flexibilisierung und Dynamisierung des schweizerischen Hypothekar- und Schuldbriefwesens mit sich. Der vorliegende Beitrag geht auf wichtige Neuerungen ein und beleuchtet ausgesuchte Aspekte.
Martin Boric ist Ländervertreter Schweiz beim Workshop „Runder Tisch Grundpfandrechte“ des Verbands deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp), einem Think Tank der Hypothekenbanken, in dem ausgewiesene Grundpfandrechtsspezialisten aus mittlerweile 37 Ländern mitwirken. Dieser Workshop hat das Ziel, durch länderübergreifende Informationen den Vergleich und die Bewertung der Rechtslage in den einzelnen Ländern zu ermöglichen. In seiner Funktion als Ländervertreter Schweiz ist Martin Boric regelmässiger Autor von Publikationen zu Entwicklungen im Schweizer Hypothekarrecht.